Elektrische Überprüfungen

Erstprüfung sowie wiederkehrende Überprüfungen elektrischer Anlagen nach ÖVE 8101

Die Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Anlagen gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Aufgrund des hohen österreichischen Sicherheitsstandards können schwere Unfälle, verursacht
durch elektrischen Strom, heute weitgehend ausgeschlossen werden. Bis heute wurden erhebliche
Anstrengungen unternommen, durch gezielte Normungsarbeit einheitliche Grundlagen für die sichere Ausführung von elektrischen Anlagen zu schaffen. Hierbei sollen möglichst alle Eventualitäten berücksichtigt werden, um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten. Trotz aller Bemühungen in diese Richtung kann eine absolute und vor allen Dingen dauerhafte Sicherheit praktisch nicht hergestellt werden.

Diese Erkenntnis bildet die Grundlage für die Forderungen, regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen differenziert nach Verwendungszweck und Art vorzuschreiben. Jede elektrische Anlage ist vor der ersten Inbetriebsetzung zu prüfen. Dies gilt auch für wesentliche Erweiterungen bzw.
Änderungen einer elektrischen Anlage.

Bitte bedenken, dass speziell für gewerbliche Betriebe eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage erforderlich ist. Die Intervalle für diese Überprüfungen werden in der Regel im Genehmigungsbescheid festgelegt, sollten jedoch 5 Jahre nicht überschreiten.

Bei Unfällen, Schäden oder Gebrechen, hervorgerufen durch elektrische Störungen und fehlenden Prüfprotokoll, sind Versicherungen nicht gezwungen für den entstandenen Schaden aufzukommen!

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten oder Notwendigkeiten dieser Überprüfung!